Yoga-Kurse mit Krankenkassen-Bezuschussung

Viele unserer Yogakurse sind von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen „Zentrale Prüfstelle Prävention“  als Präventionskurse (Schwerpunkt Entspannung) – § 20 SGB V geprüft und zertifiziert. Das bedeutet für dich, dass eine Bezuschussung durch deine Krankenkasse möglich ist. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse, liegt aber meist bei 80 % für max. zwei Yogakurse im Jahr. 

Natürlich kannst du an unseren Kursen auch teilnehmen, wenn deine zwei bezuschussten Yogakurse beendet sind, du Mitglied einer privaten Krankenkasse bist oder eine Bezuschussung von dir nicht gewünscht ist.

Ob ein Kurs von der Krankenkasse bezuschusst wird, findest du in den jeweiligen Kursdetails.

Ablauf der Kostenerstattung

Hinweis zur Bezahlung

Die Kursgebühr kann entweder auf einmal oder in Absprache in max. 3 Raten gezahlt werden.

Besonderheiten bei privaten Krankenversicherungen

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, werden Präventionskurse bei privaten Krankenversicherungen nicht immer bezuschusst. Dies hängt von der jeweiligen KK und dem gewählten Tarif ab. 

Weitere Informationen

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Privatstunden

Im Studio in Magdeburg ab 35 €